SAH Invest GmbH
München
Bekanntmachung des Beschlusses
der zweiten Gläubigerversammlung
gemäß § 17 Abs. 1 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (SchVG) der
SAH Invest GmbH
(Firma: „SAH Invest GmbH“) Gottfried-Keller-Str. 37, D-81245 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 191953 und vertreten durch den Geschäftsführer Prof. Dr. Manfred Gröger,
-EMITTENTIN-
an sämtliche Inhaber von Teilschuldverschreibungen
-ANLEIHEGLÄUBIGER-
ihrer SAH Invest GmbH Nullkuponanleihe 15/24
mit Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 10.000.000,00 (in Worten: Euro zehn Millionen), Laufzeitbeginn am 12.1.2015, Fälligkeit am 12.1.2024, einer Aufteilung in bis zu 10.000 (zehntausend) gleichberechtigten Teilschuldverschreibungen mit einem Nennwert von jeweils EURO 1.000 (in Worten: EURO eintausend), und mit Zulassung zum Handel im Open Market Segment der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB)
(ISIN: DE000A14J041 und WKN: A14J04),
-ANLEIHE-
Die Emittentin nimmt Bezug auf die am 21.12.2023 im Bundesanzeiger veröffentlichte Einladung zu einer zweiten Gläubigerversammlung.
In der Gläubigerversammlung, welche am Dienstag 10.01.2024 stattfand, und bei der mehr als 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen anwesend waren, haben die anwesenden bzw. vertretenen Anleihegläubiger über den im Bundesanzeiger am 21.12.2023 veröffentlichten einheitlichen Beschlussvorschlag der Emittentin abgestimmt. Der Beschlussvorschlag der Emittentin zur Änderung der Anleihebedingungen hat dabei nicht die notwendige Mehrheit der teilnehmenden Stimmrechte erreicht und ist somit abgelehnt.
München, im Januar 2024
SAH Invest GmbH
Prof. Dr. Manfred Gröger
Geschäftsführer